Zu den arbeitsrechtlichen Folgen des Entwurfes eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien

AmCham Germany begrüßt im Grundsatz die Umsetzung der europäischen Richtlinien gegen Diskriminierung. In amerikanischen Unternehmen hat der Schutz der Arbeitnehmer vor Benachteiligungen eine lange Tradition, da das US-Recht Diskriminierungen im Berufsleben seit jeher verbietet.

Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany) begrüßt im Grundsatz die Umsetzung der europäischen Richtlinien gegen Diskriminierung. In amerikanischen Unternehmen hat der Schutz der Arbeitnehmer vor Benachteiligungen eine lange Tradition, da das US-Recht Diskriminierungen im Berufsleben seit jeher verbietet.  

AmCham Germany ist jedoch der Meinung, dass das deutsche Rechtssystem bereits einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen bietet. Mit dem neuen Entwurf eines allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes droht eine unnötige Belastung der deutschen Wirtschaft.  Der Gesetzentwurf geht deutlich über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, schafft eine zusätzliche Flut an Regeln sowie mehr Rechtsunsicherheit und läuft dem angekündigten Bürokratieabbau der Bundesregierung zuwider.

Das Vorhaben, alle Kriterien, die in den unterschiedlichen Richtlinien benannt werden, als Diskriminierungsmerkmale gelten zu lassen, ist sowohl unnötig als auch kontraproduktiv.  Neben der Rasse, der ethnischen Herkunft und des Geschlechtes, ist eine europarechtlich nicht benötigte Ausweitung auf die Kriterien der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion, der Behinderung und der Weltanschauung vorgesehen.  Auch das „faktische Verbandsklagerecht“ für Gewerkschaften und Betriebsräte ist von den EU-Richtlinien nicht gefordert, ist außerdem überflüssig und passt nicht in das deutsche Rechtssytem. Das Entbürokratisierungsvorhaben der Bundesregierung fordert hier eine Beschränkung auf eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben.

Entscheidend ist nun, dass die Bundesregierung am Koalitionsvertrag festhält und keine neue Bürokratie schafft.  Die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort darf durch eine missglückte Umsetzung dieser Richtlinie nicht gefährdet werden.

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Heather Liermann

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