Weitere Rechtsunsicherheiten im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsverhältnis durch Urteil im Fall "Stoneridge vs. Scientific Atlanta" verhindert

Ein stattgebendes Urteil des US-Supreme Court in diesem Fall hätte insbesondere einen dramatischen Anstieg von Sammelklagen etwa gegen deutsche Exporteure zur Folge gehabt.

Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (American Chamber of Commerce in Germany, kurz „AmCham Germany“) ist erleichtert über das Urteil des US Supreme Court im Fall „Stoneridge vs. Scientific Atlanta“. Das Gericht hat die Klage im Fall „Stoneridge vs. Scientific-Atlanta“ abgewiesen und damit weitere Rechtsunsicherheit verhindert. Die Tendenz amerikanischer Gerichte, ihre extensive Rechtsprechung weiter auszudehnen beobachtet AmCham Germany mit großer Sorge.

Ein stattgebendes Urteil des US-Supreme Court in diesem Fall hätte insbesondere einen dramatischen Anstieg von Sammelklagen etwa gegen deutsche Exporteure zur Folge gehabt. Zur Begründung der am 15. Januar 2008 gefällten Mehrheitsentscheidung führte Justice Kennedy auch gerade die von AmCham Germany vorgebrachten Bedenken an: „Overseas firms with no other exposure to our securities laws could be deterred from doing business here“ (Ausländische Unternehmen mit keinerlei anderem Bezug zu unserem  Wertpapierrecht könnten davon abgehalten werden, hier geschäftliche Aktivitäten zu entfalten).

„Die Bedeutung des Urteils kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, betont Rechtsanwalt Dr. Mark C. Hilgard, Chair des Corporate and Business Law Committee von AmCham Germany und Partner der internationalen Anwaltskanzlei Mayer Brown LLP, die für Scientific-Atlanta und Motorola vor dem US-Supreme Court auftrat. "Der deutsch-amerikanische Handel braucht rechtliche Standards, welche transparent und kalkulierbar sind".

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