Verabschiedung des Außenwirtschaftsgesetzes

Entschärfung der AWG-Novelle gewährleistet größere Transaktionssicherheit für ausländische Investoren

Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (kurz „AmCham Germany“) begrüßt die in letzter Minute aufgenommene Entschärfungen an dem Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (16/10730). Die Koalitionsfraktionen konnten sich bei der Verabschiedung des Gesetzes am vergangenen Freitag darauf einigen, die Bearbeitungsfristen für Genehmigungsverfahren auf vier Wochen zu verkürzen.

Die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes war im letzten Jahr massiver Kritik der Wirtschaft ausgesetzt, da der Ausbau der für deutsche Wehrtechnik-Unternehmen entwickelte Schutzklausel ein gewisses Risiko für das Investitionsklima darstellt.

Das Gesetz sieht vor, dass ausländische Investoren aus Drittstaaten außerhalb der EU-Länder oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA), die ein deutsches Unternehmen übernehmen wollen, nun innerhalb eines Monats Rechtssicherheit erlangen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung war nach dem bisherigen Entwurf des Gesetzestextes eine reine Ermessensentscheidung und an keinerlei Fristen geknüpft. Nach dem überarbeiteten Text gibt es in unproblematischen Fällen einen Rechtsanspruch auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ferner gilt die Bescheinigung künftig als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Antragsstellung ein Prüfverfahren vom Wirtschaftsministerium eröffnet werde.

AmCham Germany forderte bereits im Sommer 2008 zusammen mit anderen

Wirtschaftsverbänden anlässlich der Verbandsanhörung zum

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

und der Außenwirtschaftsverordnung am 7. August 2008 in Berlin (s. AmCham Pressemitteilung vom 6. August 2008), dass potentielle Bewerber noch vor Abschluss eines Investments die Möglichkeit haben, eine verbindliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen, welche nach Ablauf einer Frist von maximal vier Wochen ab Antragstellung als erteilt gilt.

Für Unternehmen bedeutet die neue Fassung des Außenwirtschaftsgesetzes eine Transaktionssicherheit innerhalb eines Monats bei Unternehmensverkäufen an Nicht-EU-Ausländer. Planungs- und Rechtssicherheit gilt als unumgängliche Voraussetzung für Investitionen und ein offenes Investitionsklima.

Mit 268 Milliarden Portfolioinvestitionen und 38 Milliarden Euro Direktinvestitionen von ausländischen Investoren ist Deutschland ein wichtiger Investitionsstandort. Ausländische Staatsfonds haben in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren Investitionen zur Stabilisierung internationaler Investmentbanken beigetragen.

Die Pressemitteilung als Pdf finden Sie hier

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