Safe Harbor: EU-Datenschützer verlängern Frist nach dem Ende des Abkommens

Unternehmen können mindestens bis April weiter Daten von der EU in die USA übertragen
Photo credit: asharkyu / shutterstock.com

Am Montag, 2. Februar ist das Ultimatum der Datenschützer an die USA und die EU ausgelaufen, sich zu einigen, wie Unternehmen nach dem gekippten Safe Harbor-Abkommen Daten weiterhin übertragen werden können. Viele der betroffenen Unternehmen waren deshalb unsicher, ob sie noch im legalen Rahmen Daten übertragen konnten.

Mit der Einigung auf das US-EU Privacy Shield als Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor, zeigten sich die EU-Datenschützer nun einsichtig: Unternehmen können zumindest bis April weiter Daten von der EU in die USA übertragen, wenn sie sich selbst entsprechende Regeln auferlegt haben. Dazu zählen Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules, mit denen Unternehmen sich selbst zu hohen Datenschutzstandards verpflichten."Wir sind sehr zufrieden, dass die Verhandlungsführer unsere Frist eingehalten haben", sagte Falque-Pierrotin, Chefin der französischen Datenschutzbehörde und Präsidentin der Arbeitsgruppe.

AmCham Germany hatte die Einigung auf das neue Datentransferabkommen "US-EU Privacy Shield" begrüßt und vorab mehrfach gefordert, dass ein gemeinsames Statement der europäischen Datenschutz­behörden notwendig sei, in dem klargestellt werde, dass neben Safe Harbor auch bereits etablierte Mechanismen wie Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules rechtliche Gültigkeit behalten.

Zur Pressemitteilung der Artikel 29 Gruppe (in Englisch)

Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, sind für die Datenschützer vier Punkte im US-EU Privacy Shield besonders wichtig. Diese "essentiellen Garantien" sollen die USA nun erfüllen. Sobald die Aufseher den Text von der EU erhalten, werden sie den "Schild" daraufhin überprüfen:

  • Die Verarbeitung von Daten müsse auf klaren Regeln basieren. Nutzer müssten immer wissen, was mit ihren Daten passiert.
  • Der Zugriff von Behörden müsse "notwendig und verhältnismäßig" sein.
  • Es müsse eine unabhängige Aufsicht darüber geben.
  • EU-Bürger müssen die Möglichkeit haben, gegen das Ausspionieren ihrer Daten vorzugehen.

Zum Artikel der sueddeutschenzeitung.de von Jannis Brühl, 4. Februar 2016

 

For more detailed information please contact:

Heather Liermann

Head of Department

Membership Engagement & Development