Ausländische Staatsfonds zuverlässige Investoren. Kurze Fristen nötig / Geplante Maßnahmen auf fünf Jahre befristen

So verständlich der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Infrastruktur ist, so stellen die Pläne der großen Koalition, die für deutsche Wehrtechnik-Unternehmen entwickelte Schutzklausel im Außenwirtschaftsgesetz auszubauen, ein gewisses Risiko für das Investitionsklima dar. Für die Wahrung eines offenen Investitionsklimas ist es wichtig, dass eventuelle Bedenken gegenüber Staatsfonds (nicht EU-ansässige, gebietsfremde Fonds) frühzeitig ausgeräumt werden.

Staatsfonds sollten keinesfalls nur als Bedrohung gesehen werden. Viele Unternehmen begrüßen die Investitionen ausländischer Staatsfonds als zusätzliche oder alternative Finanzierungsquelle. Die Fonds haben sich in den vergangenen Jahrzehnten als zuverlässige, unproblematische Investoren erwiesen. Uns ist kein Fall bekannt, in dem Staatsfonds signifikanten Einfluss auf das operative Geschäft der betroffenen Unternehmen oder gar die Politik fremder Staaten genommen haben. Sie verhalten sich insgesamt so wie andere Investmentfonds. In der aktuellen Finanzkrise haben Staatsfonds mit ihren Investitionen zur Stabilisierung internationaler Investmentbanken beigetragen. Insgesamt gibt es heute weltweit über 40 Staatsfonds. Sie haben ein Volumen von mehr als 3.500 Milliarden Dollar.

Die Bundesregierung überlegt, wie das finanzielle Engagement wenig transparenter Staatsfonds in deutschen Schlüsselindustrien besser überwacht werden kann. Dazu plant die Regierung das Außenwirtschaftsgesetz auszubauen. Investitionen aus Drittstaaten außerhalb der EU und Efta sollen pauschal bei 25 Prozent oder mehr ausländischer Beteiligung an deutschen Unternehmen binnen drei Monaten mit Auflagen versehen oder gar untersagt werden können, wenn die „strategische Infrastruktur“ oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sind. Hierzu ist anzumerken, dass sich Beteiligungen von Staatsfonds an Großunternehmen bislang auf Minderheitsanteile von bis zu 10 Prozent beschränkt haben.

Planungs- und Rechtssicherheit ist die unumgängliche Voraussetzung für Investitionen. AmCham Germany warnt vor zu langen Bearbeitungszeiten und fordert, dass die sogenannte „Aufgreiffrist“ maximal drei Monate und die Bearbeitungszeit, während der für oder gegen eine Genehmigung entschieden werden kann, maximal 4 Wochen beträgt. Im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit sollten potentielle Erwerber noch vor Abschluss eines Investments die Möglichkeit haben, eine verbindliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung sollte nach Ablauf einer Frist von maximal 4 Wochen ab Antragstellung als erteilt gelten, empfiehlt AmCham Germany, sofern innerhalb dieser Frist kein förmliches Prüfverfahren eingeleitet wird.

AmCham Germany schlägt vor, das Gesetz zunächst auf 5 Jahre zu befristen und es gegebenenfalls nach dieser Frist zu novellieren. Von der durch das Gesetz eröffneten Eingriffsmöglichkeit sollte zudem nur äußerst restriktiv Gebrauch gemacht werden.

Schon alleine durch die öffentliche Diskussion könnte der Eindruck entstehen, dass Deutschland Investoren abschreckt und den notwendigen internationalen Kapitalfluss unnötig beschränkt. Nicht nur Staatsfonds sondern alle ausländischen Investoren geraten in „Mithaftung“.

Ein gemeinsames europäisches Vorgehen ist anzustreben

Staatsfonds agieren weltweit, so dass multilaterale Lösungen vorteilhafter sind als nationale Maßnahmen. Derzeit werden auf verschiedenen internationalen Ebenen Verhaltensstandards für Staatsfonds gemeinsam mit den betroffenen Staaten erarbeitet. Diese Standards sollten die Beschränkung von Protektionismus einzelner Staaten oder Staatengemeinschaften ebenso umfassen wie die Unabhängigkeit der Staatsfonds von politischer Einflussnahme auf ihre Anlagestrategie.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Selbstverpflichtung der Fonds zur Einhaltung bestimmter Transparenz- und Managementstandards soll für Planbarkeit und Haftungssicherheit bei der Investitionspolitik von Fonds sorgen und so die Besorgnisse der Öffentlichkeit ausräumen. Ein einheitlicher Ansatz auf EU- und nationaler Ebene zu Staatsfonds ist wünschenswert, um eine Fragmentierung des Binnenmarktes zu vermeiden. AmCham Germany fordert, dass Deutschland die internationalen Vereinbarungen mittragen und zur Grundlage eigener Politik machen sollte. Nationale Maßnahmen müssen EU-konform, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sein, und dürfen internationalen Verpflichtungen nicht widersprechen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung als Pdf-Datei

The press release is available in English here

Kabinett beschließt 13. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung: Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMWi
vom 20. August 2008.

For more detailed information please contact:

Heather Liermann

Head of Department

Membership Engagement & Development