AmCham Germany begrüßt Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Mit einer Reform der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) soll die sinnvolle Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert werden. Anlässlich der morgigen Sitzung des Rechtsausschusses fordert die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany)  einen zügigen Abschluss der Gespräche, um die reformierte Insolvenzordnung schnell auf den Weg zu bringen. Insbesondere die Möglichkeit einer Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital und die Erleichterung der Eigenverwaltung sollten das deutsche Insolvenzrecht auch im internationalen Vergleich deutlich attraktiver machen.  

Durch die Einführung eines dem US-amerikanischen Chapter 11-Verfahrens vergleichbaren „Schutzschirmverfahrens“ sowie mit einer Stärkung der Eigenverwaltung werden zusätzliche Anreize für eine rechtzeitige Einleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen geschaffen. Zugleich wird die Sanierung erleichtert: So sollen für das Insolvenzplanverfahren die Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital (“Debt-Equity-Swaps”) erleichtert und der Einfluss von Altgesellschaftern verringert werden. Besonders hervorzuheben ist die stärkere Beteiligung der Gläubiger an der Auswahl des Verwalters.  

Bereits im November 2009 hat AmCham Germany in einem Positionspapier das US-Verfahren nach Chapter 11 und das deutsche Insolvenzplanverfahren verglichen: Beide Verfahren haben zwar einen grundsätzlich anderen Ansatz zur Grundlage, sind jedoch im Kern ähnlich.  

„Mit der Insolvenzrechtsreform wird eine andere Insolvenzkultur eingeleitet: Künftig sollte es heißen: Sanierung beantragen anstatt Insolvenz anmelden“, so Dr. Mark C. Hilgard, Vorsitzender des Komitees für Gesellschafts- und Handelsrecht von AmCham Germany. „Es ist wichtig, für betroffene Unternehmen das Insolvenzverfahren planbarer und effektiver zu gestalten. Das neue Gesetz geht in die richtige Richtung.“  

AmCham Germany betont, wie wichtig es für eine schnelle und erfolgreiche Sanierung von in Schieflage geratenen Unternehmen ist, dass sich alle Beteiligten auf eine Lösung einigen, die speziell auf den Reorganisationsbedarf des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten ist. Aus Sicht von AmCham Germany übernimmt das neue Gesetz Elemente aus anderen Rechtsverordnungen, auch aus dem US Chapter 11-Verfahren, und erleichtert so das Insolvenzverfahren in Deutschland erheblich.

 

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