AmCham Germany begrüßt die Initiative „Englisch als Gerichtssprache in Deutschland“ – warnt allerdings vor allzu großen Hoffnungen

Frankfurt, 11. November 2010 − Um deutsche Gerichtsverfahren insgesamt für ausländische Parteien attraktiver zu machen, genügt es nicht, Englisch als Verfahrenssprache zuzulassen. Zusätzlich sind weitere, insbesondere prozessuale Reformen nötig. So sollten beispielsweise Anlagen in englischer Sprache auch ohne Übersetzung zulässig sein, die im internationalen Vergleich sehr unübliche Protokollführung durch zusammenfassende Aussagen sollte durch Wortprotokolle ersetzt werden.

Zu diesem Ergebnis kommt das Corporate and Business Law Committee der American Chamber of Commerce in Germany (AmCham Germany). Das Committee hat sich eingehend mit den Initiativen befasst, die darauf zielen, Englisch als Gerichtssprache in Deutschland zuzulassen, um unter anderem die deutsche Rechtsordnung bei der internationalen Streitschlichtung zu stärken.

In einem ausführlichen Positionspapier nimmt das Committee zu dem Thema Stellung. Sie finden das Papier hier.

Informationen zum Corporate and Business Law Committee erhalten Sie hier.

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Heather Liermann

Head of Department

Membership Engagement & Development