Diskussion zum Investorenschutz bei der IHK München

Goldstandard oder Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit?
Left to right: US-Generalkonsul Bill Moeller, Dr. Mark Hilgard, Jai Motwane, Andreas Povel, Peter Driessen

München, 23. Juli 2014 - Angepriesen wurde sie als Goldstandard bei den Handelsabkommen. Inzwischen steht die geplante Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP im Zentrum der Kritik: Intransparent, höhle Verbraucherschutz aus und schaffe eine Nebengerichtsbarkeit, so lauten die Vorwürfe. Auf den in TTIP vorgesehen Investorenschutz konzentrierte sich eine Diskussionveranstaltung der IHK-München und Oberbayern. Wünschenswert sei dieser Investorenschutz, aber schwierig umzusetzen, so das Fazit der Veranstaltung.

Die Vorteile von TTIP stellte Andreas Povel, General Manager der AmCham Germany, in seinem Vortrag dar. TTIP handelt sich um ein umfassendes Regelwerk, das neben dem Abbau von Zöllen die Reduzierung nichttarifärer Handelshemmnisse zum Ziel hat. Zudem bietet das Abkommen die einmalige Chance, globale Standards zu setzen.

Die Rolle von TTIP als großes Vorbild für weitere Handelsabkommen hob ebenfalls Jai Motwane, Senior Director im Office of the US Trade Representative (USTR), hervor. Nach seiner Einschätzung ist der Investorenschutz ein zentrales Element von TTIP.

Die anschließende Panel-Diskussion befasste sich mit dem aktuell heiß diskutierten Thema Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS). Es diskutierten Dr. Mark Hilgard, Rechtsanwalt und Partner, Kanzlei Mayer Brown LLP; Dr. Sabine Konrad, Rechtsanwältin und Partnerin, Kanzlei McDermott Will & Emery; Dr. Christoph Benedict, Legal Director, ALSTROM Germany AG; Prof. Mathias Wolkewitz, General Counsel, Wintershall Holding GmbH; Felix Weinacht, Senior Counsel & Head of Industry Litigation, Siemens AG und Andrea Behm, Rechtsanwältin, Attac München. Die Moderation übernahm Marcus Bornheim von dem Bayerischen Rundfunk.

 

Heather Liermann

Head of Department

Membership Engagement & Development