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Geschäftsreisen ohne Visum bis zu 90 Tagen – Visa Waiver Program

Seit dem 12.01.2009 benötigen alle Staatsangehörigen, deren Länder an dem Visa Waiver Programm teilnehmen und die nur zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff eine sog. ESTA-Genehmigung (Einreichen eines ESTA-Antrags unter  https://esta.cbp.dhs.gov). Deutschland ist Mitglied im Visa Waiver Programm. Seit dem 08.09.2010 ist das Beantragen der ESTA-Genehmigung
gebührenpflichtig.

 

Allgemeine Hinweise für Geschäftsreisende

Voraussetzungen für visumsfreies Reisen - PDF CHECKLISTE

 

  • Reisepass, der für die Dauer des Aufenthalts gültig ist;
  • Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender, der keiner Erwerbstätigkeit in den
    USA („gainful employment“) nachgeht;
  • Aufenthaltsdauer in den USA nicht länger als 90 Tage;
  • Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets (weiterführende
    Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden);
  • Einreise mit einem Transportunternehmen, das vertraglich an das Programm zur
    Visumbefreiung angeschlossen ist. Wenn das Transportunternehmen nicht dem
    Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer
    Militärmaschine;
  • Entrichten der ESTA-Gebühr in Höhe von US$ 14. Es werden folgende Kreditund
    Debitkarten akzeptiert: MasterCard, VISA, American Express und Discover.
    Eine anderweitige Zahlungsmöglichkeit besteht nicht. 

Bei der Einreise muss ein gültiger maschinenlesbarer Reisepass vorgelegt werden. Bei deutschen Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein.

 

Maschinenlesbare Reisepässe

Seit dem 26. Juni 2005 muss ein bordeaux-farbener maschinenlesbarer Reisepass (Europapass) vorgelegt werden. Vorläufige maschinenlesbare Reisepässe werden NICHT akzeptiert. Familien, die unter dem Visa-Waiver-Programm in die USA einreisen, benötigen für jede einzelne Person, einschließlich Babys und Kleinkinder, einen eigenen Pass.

 

Biometrische Reisepässe

Am Visa-Waiver-Programm (VWP) teilnehmende Länder mußten bis zum 26. Oktober 2005 in der Lage sein, Pässe mit digitalen Fotos auszustellen. Vor dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte gültige Pässe, die kein digitales Foto enthalten, werden von Reisenden im Rahmen des Visa-Waiver-Programms weiterhin akzeptiert, vorausgesetzt, es handelt sich um maschinenlesbare Pässe. Nach dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte Pässe müssen ein digitales Foto enthalten.

 

Beispiele erlaubter Tätigkeiten in den USA für Visa Waiver- oder B-1-Reisende sind:

  • Vertragsverhandlungen
  • Beratung mit Geschäftspartnern
  • Teilnahme an Gerichtsprozessen/Rechtsstreitigkeiten
  • Teilnahme an Geschäftstagungen, Messen und anderen Ausstellungen
  • unabhängige Forschungen
  • Teilnahme an "Board Meetings" in den USA

 

Weitere erlaubte Tätigkeit (sehr wichtig):

Errichtung, Bedienung oder Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen, die außerhalb der Vereinigten Staaten gekauft wurden, oder Ausbildung von Personal in den USA.

 

Dieser Status kann verwendet werden, um Auszubildende (Trainees) im Rahmen eines Ausbildungsprogramms in die Vereinigten Staaten zu entsenden.
Bedingung:

  • ausschließlich für die Beobachtung und Informationssammlung
  • keine "hands-on work"

 

Einschränkungen:

Mitarbeiter, die auf diesem Wege in die USA reisen, sollten unter die Aufsicht des deutschen Arbeitgebers fallen und keinesfalls Einkommen aus amerikanischen Quellen beziehen.

  

Eine Zusammenfassung der Paß-Richtlinen von Konsulat finden Sie hier (pdf).

 

 Alle wichtigen Informationen für Reisende mit dem Visa Waiver Program (US Embassy)

 

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