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E-1/E-2 Visa – Handels- oder Investorenvisum

Das "Handelsvisum" (E1) ist für Personen vorgesehen, die für eine begrenzte Zeit in die USA einreisen möchten, um umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem eigenen Land zu betreiben. Der Begriff "Handel" umfaßt dabei nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen und Technologie.

 

Das "Investorenvisum" (E2) ist für Personen vorgesehen, die für eine begrenzte Zeit in die USA einreisen wollen, um ein Unternehmen zu gründen oder zu leiten, in das sie beträchtliches Kapital investiert haben. 

 

Voraussetzung ist, dass die US Tochterfirma zu mindestens 50% unter deutscher Kontrolle/Inhaberschaft ist. Die Person, die das Visum beantragt, sollte eine Führungsposition innehaben oder über für das Unternehmen wichtiges Fachwissen verfügen.

 

 

Aufenthaltsdauer:

  • E Visa werden für einen Zeitraum von 5 Jahren vergeben und können um jeweils 5 Jahre beliebig oft verlängert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bei der Einreise erhält der Visum Inhaber vorerst eine Aufenthaltsgenehmigung von 24 Monaten, die nach Ablauf um weitere 24 Monate verlängert werden muss, falls die Tätigkeit fortgesetzt wird.

Ehepartner:

  • Ehegatten und minderjährige Kinder, die den Inhaber des E-1 oder E-2 Visums begleiten, können ebenfalls ein E-Visum erhalten. Ehepartner (jedoch nicht die Kinder) eines E-1 Visum Inhabers sind berechtigt, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, die nach der Einreise in die USA beantragt werden muss.
  • Auch Ehepartner und Kinder mit E Visum müssen Ihre Aufenthaltsgenehmigung von 24 Monaten nach Ablauf um weitere 24 Monate verlängern lassen.

Antragstellung:

 

Der Antrag für ein E-Visum erfolgt im US Konsulat Frankfurt/M.

Wie stelle ich einen Antrag für ein E-1/E-2 Visum (Link)?

Bitte finden Sie in der Anlage das "E Visa Package" vom Konsulat (PDF PDF).

 

Damit der Angestellte das E-Visum erhält, muss die Firma sich zuerst für den E Status qualifizieren: 

  • Firmen, die erstmalig den E-1 oder E-2 Status beantragen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und ihren Status erneuern möchten, müssen ihre Unterlagen vorab im Konsulat einreichen. Nach Durchsicht ihrer Unterlagen setzt sich das Konsulat mit der Firma in Verbindung, um einen Interviewtermin zu vereinbaren.
  • Firmen, die sich bereits für den E-1 oder E-2 Visumsstatus im Amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt qualifiziert haben und mehr als 25 Mitarbeiter in den USA beschäftigen, werden gebeten, einen Termin mit dem Visa Informationsdienst zu vereinbaren, ohne ihre Unterlagen vorab einzureichen.

 

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Antragsteller sollten erwarten, mehrere Stunden für den Interviewtermin aufwenden zu müssen. Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen.

 

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Koenig & Bauer AG
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