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Gibt es allgemeine Hinweise für Geschäftsreisende?

Hier erhalten Sie Hinweise für Geschäftsreisende. Diese Information wurde erstellt in Zusammenarbeit mit  Kaye Scholer.

Geschäftsreisende können - je nach geplanter Aufenthaltsdauer sowie Ausmaß der Geschäftstätigkeit in den USA - sowohl ohne Visum als auch mit einem Nichteinwanderungsvisum die in USA einreisen. Ein dauerhafter und unbegrenzter Aufenthalt in den USA ist nur mit einem Einwanderungsvisum zulässig.

 

I. Empfehlung für Geschäftsreisende

Wir empfehlen, dass Geschäftsreisende grundsätzlich ein englischsprachiges Begleitschreiben des Arbeitgebers bei sich führen, welches über den Zweck der Reise sowie die konkreten Aufgaben in den USA Auskunft gibt. Dieses Schreiben sollte zugleich bestätigen, dass der Mitarbeiter sich nur für einen festgelegten Zeitraum in den USA aufhalten wird und das Einkommen weiterhin von dem deutschen Arbeitgeber, nicht aber von einem US-amerikanischen Unternehmen bezogen wird. Bei Montagearbeiten empfehlen wir, neben dem Begleitschreiben auch Unterlagen zu den Maschinen (Kaufvertrag in Kopie) sowie ein Einladungsschreiben des US-amerikanischen Kunden bei sich zu führen.

 

II. Visa-Kategorien

1. Visumsfreies Reisen („Visa Waiver Programm“)

Seit dem 12.01.2009 benötigen alle Staatsangehörigen von Ländern, die an dem Visa Waiver Programm teilnehmen und die nur zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine sog. ESTA-Genehmigung. Deutschland ist Mitglied im Visa Waiver Programm.

PDF Checkliste für visumsfreies Reisen

 

2. Nichteinwanderungs-Visa

a) Visa für Geschäftsreisende (B-1/B-2, E-1/E-2, Sonstige)

Geschäftsreisende, die nicht unter dem Visa Waiver Programm einreisen, aber für einen begrenzten Zeitraum für einen deutschen Arbeitgeber in den USA tätig sein wollen, benötigen zur Einreise in die USA ein gültiges Nichteinwanderungsvisum. Geschäftsreisende haben die Möglichkeit, mit einem Geschäfts- und Touristenvisum (B 1/2) oder mit einem Handels- oder Investorenvisum in die USA (E 1/2) in die USA einzureisen.

Zur Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums stellt  Kaye Scholer für Sie ein sog. Visa Application Package mit den folgenden Unterlagen zusammen:

  • Termininformation, Sicherheitshinweise und Wegbeschreibung für den Interviewtermin bei dem US-Konsulat;
  • Passfoto, das den Anforderungen für US-Visa entspricht;
  • Antragsformular DS-160 sowie weitere Antragsformulare entsprechend der jeweiligen Visumskategorie;
  • weitere Nachweise entsprechend der jeweiligen Visumskategorie (u.a. Angaben zum Arbeitgeber in Deutschland und in den USA, zur beabsichtigten Tätigkeit in den USA, Vorlage eines Geschäftsplans und eines Organigramms, Lebenslauf und Zeugnisse)
  • gültiger Reisepass;
  • Nachweis über das Entrichten der Visa-Antragsgebühr entsprechend der jeweiligen Visumskategorie.

B-1/B-2 Geschäfts- und Touristen Visum

Mit einem B Visum können Personen zu geschäftlichen (B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2) in die USA einreisen. Soweit eine Geschäftsreise mit einem touristischen Zweck verbunden ist, kann ein kombiniertes B-1/B-2 Visum erteilt werden.

PDF Checkliste für ein B-1/2 Visum

E-1/E-2 Handels- oder Investorenvisum

Unter der Kategorie des E-1/2 Visums können Geschäftsreisende für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in die USA einreisen, um im Auftrag eines deutschen Arbeitgebers in den USA tätig zu sein.


Das Handelsvisum (E-1 Visum) ist vorgesehen für Personen, die in den USA umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den USA und Deutschland betreiben. Neben dem Austausch von Gütern sind auch Dienstleistungen und Technologie von dem Handelsvisum umfasst.

Das Investorenvisum (E-2 Visum) gilt für Personen, die in den USA ein Unternehmen gründen oder leiten möchten, in das sie beträchtliches Kapital investiert haben oder investieren werden.

PDF Checkliste für ein E-1/2 Visum

Sonstige Nichteinwanderungsvisa für Geschäftsreisende

  • C Transitvisum für Durchreisende;
  • C-1/D Visum für Crewmitglieder (Flugzeug/Schiff);
  • I Visum für Journalisten.

 

b) Visa für vorübergehend in den USA Beschäftigte (L-1, H-IB, Sonstige)

Vorübergehend in den USA bei einem US-amerikanischen Arbeitgeber Beschäftigte benötigen ein sog. Arbeitsvisum. Andernfalls ist die Arbeitsaufnahme in den USA - auch für einen beschränkten Zeitraum - nicht zulässig.

L-1 Visum für firmeninterne Versetzungen in die USA

Arbeitnehmer, die innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens ein Jahr ständig bei einem Arbeitgeber in den USA beschäftigt waren und auch zukünftig bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft desselben Arbeitgebers in den USA in einer Managerposition, als leitender Angestellter oder als spezialisierte Fachkraft tätig sein werden, benötigen für ihren weiteren Aufenthalt ein L-1 Visum.

H Visum für Fachberufe, Auszubildende und zeitlich befristete Arbeit

Arbeitnehmer, die in den USA aufgrund hochspezialisierter Kenntnisse in einem Fachberuf tätig werden, benötigen ein H-1B Visum. Gleiches gilt für saisonal Beschäftigte, beispielsweise im landwirtschaftlichen Bereich, sowie Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich.

Sonstige Nichteinwanderungsvisa für vorübergehend Beschäftigte

  • Visum für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten (Wissenschaft, Kunst o.ä.); 
  • P Visum für Athleten und Künstler, die international anerkannt sind; 
  • Q Visum für Teilnehmer an einem internationalen kulturellen Austausch¬programm.

PDF Checkliste für ein Arbeitsvisum

Visa für Studenten/ Austauschschüler

  • F Studentenvisum;
  • J Austauschstudenten;
  • M Visum für nichtakademische oder berufsbezogene Programme.

Sonstige Visa-Kategorien

  • K Verlobtenvisa;
  • R Visa für religiöse Berufe;
  • Visa für Diplomaten und Regierungsbeamte;
  • Unbegrenzte Visa.

 

3. Einwanderungs-Visa

Einwanderungs-Visa werden von Einreisenden benötigt, die unbegrenzt oder dauerhaft in die USA umsiedeln möchten. Nach der Einreise in die USA erhält der Inhaber eines Einwanderungs-Visums die sog. Permanent Resident Card („Green Card“), welche die unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung in den USA umfasst.

 

III. Interview beim US-Konsulat

Jeder Antragssteller für ein Nichteinwanderungs- bzw. ein Einwanderungsvisa muss ein Interview im US-Konsulat mit einem der dort zuständigen Immigration Officer führen. Dabei wird der Antragssteller in der Regel zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie der beabsichtigten Tätigkeit in den USA befragt.

Für die Vereinbarung eines Interviewtermins beim US-Konsulat ist eine Vorlaufzeit von ca. drei bis vier Wochen einzuplanen.

Ein Notfalltermin kann nur in folgenden besonderen Eilfällen vereinbart werden:

  • familiärer Notfall;
  • besondere Unternehmensförderung;
  • Nichterteilung der ESTA-Genehmigung;
  • Abweisung am Check-in Schalter o.ä.

Jeder Antragssteller für ein Nichteinwanderungs- oder Einwanderungsvisum muss persönlich zu einem Interviewtermin im US-Konsulat erscheinen, ausgenommen:

  • Kinder unter 14 Jahren;
  • Erwachsene ab 80 Jahren; 
  • Diplomaten für Dienstreisen.

Zum Interviewtermin wird nur der jeweilige Antragssteller zugelassen. Begleitpersonen sind nicht erlaubt, es sei denn, der Antragssteller für ein F/J/M Visum ist unter 16 Jahre alt.

Das Interview mit dem zuständigen Officer dauert in der Regel nicht länger als eine Stunde, allerdings ist trotz der Vereinbarung eines Termins mit längeren Wartezeiten - auch bedingt durch umfassende Sicherheitskontrollen ähnlich wie am Flughafen - zu rechnen.

 

Up

Welche Tätigkeiten darf ich als Geschäftsreisender unter dem Visa Waiver Program (WVP) oder mit einem B1/B2 Visum in den USA ausführen?

Sie dürfen keine Arbeit in den USA aufnehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant.

Beispiele erlaubter Tätigkeiten in den USA für Visa Waiver- oder B-1-Reisende sind:

  • Vertragsverhandlungen
  • Beratung mit Geschäftspartnern
  • Teilnahme an Gerichtsprozessen/Rechtsstreitigkeiten
  • Teilnahme an Geschäftstagungen, Messen und anderen Ausstellungen
  • unabhängige Forschungen
  • Teilnahme an "Board Meetings" in den USA

Weitere erlaubte Tätigkeit (sehr wichtig):

Montage, Wartung oder Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen (muss Bestandteil des Kaufvertrags sein), die außerhalb der Vereinigten Staaten gekauft wurden, oder Ausbildung von Personal in den USA.

Dieser Status kann verwendet werden, um Auszubildende (Trainees) im Rahmen eines Ausbildungsprogramms in die Vereinigten Staaten zu entsenden.

Bedingung:

ausschließlich für die Beobachtung und Informationssammlung
keine "hands-on work"

Einschränkungen:

Mitarbeiter, die auf diesem Wege in die USA reisen, sollten unter die Aufsicht des deutschen Arbeitgebers fallen und keinesfalls Einkommen aus amerikanischen Quellen beziehen.

Maximale Aufenthaltsdauer in den USA:

90 Tage unter dem Visa Waiver Program

180 Tage mit einem B-1 Visum (Die Aufenthaltsdauer wird vom Einwanderungsbeamten bei jeder Einreise festgelegt, deshalb sollten Sie bei der Einreise die geplante Zeit für Ihren Aufenthalt nicht zu knapp angeben. Geben Sie eine zusätzliche Sicherheit an.)

Begleitschreiben mit Erläuterungen:

Es ist immer empfehlenswert, daß ausländische Mitarbeiter, die geschäftlich in die USA reisen, ein englischsprachiges Schreiben ihres Arbeitgebers mit sich führen, in dem der Zweck ihrer Reise sowie ihre Aufgaben in den Vereinigten Staaten erläutert werden. Desweiteren sollte aus diesem Schreiben die Aufenthaltsdauer sowie die Tatsache hervorgehen, daß der entsprechende Mitarbeiter kein Einkommen aus amerikanischen Quellen beziehen wird. Auf Anfragen der Beamten der amerikanischen Einwanderungsbehörde sollte dieses Schreiben immer vorgezeigt werden. Falls der Geschäftsreisende zur Montage, Wartung oder Reparatur nicht in Amerika gekaufter Maschinen oder Industrieanlagen oder zur Ausbildung von Personal in die USA fährt, sollte er Unterlagen bei sich führen, die diese Tatsache belegen, wie z.B. die Kopie eines Kaufvertrags (im Fall von Montage, Wartung oder Reparatur von in die USA gelieferten Maschinen/Industrieanlagen unbedingt erforderlich), Bestätigungsschreiben des hiesigen Arbeitgebers, das Einladungsschreiben des amerikanischen Kunden.

 

Up

Was passiert, wenn ich als Reisender unter dem WVP-Programm während meiner USA-Reise nach Kanada oder Mexico reise?

Deutsche Staatsbürger können ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise nutzen. Nachdem Sie in die USA eingereist sind, können Sie innerhalb von 90 Tagen Reisen nach Kanada, Mexico und in die Karibik unternehmen, und auf jeglichem Wege in die USA zurückkehren.

 

Up

Was passiert, wenn ich als Reisender unter dem WVP-Programm von Kanada oder Mexiko aus in die USA einreise?

Deutsche Staatsbürger können ohne ein Visum in die Vereinigten Staaten reisen oder das Land zur Durchreise nutzen. Die Landeinreise von Mexiko und Kanada aus in die Vereinigten Staaten ist für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Visum möglich. An den Grenzen müssen Sie genügend finanzielle Mittel nachweisen, um Ihren gesamten USA-Aufenthalt und die Rückreise bezahlen zu können.

 

Up

Was muss ich tun, wenn ich nach der Einreise nach Deutschland feststelle, dass die I-94W Karte noch in meinem Pass ist?

Unter folgendem  Link finden Sie Informationen zur Vorgehensweise für den nachträglichen Nachweis der Ausreise aus den Vereinigten Staaten.

 

Up

Warum werden bei meiner Einreise in die USA Fingerabdrücke abgenommen und ein digitales Foto gemacht?

Seit dem 30. September 2004 müssen sich die meisten Besucher, die unter dem Visa Waiver Programm reisen, an Einreiseflug- und Seehäfen in das US-VISIT-System eintragen. US-VISIT hat das Ziel, die Sicherheit für amerikanische Bürger und Besucher zu erhöhen und gleichzeitig rechtmäßige Reisen und Geschäfte zu erleichtern. Um die Identität der ausländischen Besucher zu überprüfen, werden an den Einreisestellen die Abdrücke der zwei Zeigefinger gescannt und ein digitales Foto gemacht. Dieses Verfahren dauert ungefähr 15 Sekunden und wird durchgeführt während Zoll- und Grenzschutzbeamte die Reisedokumente sichten und Fragen zum Aufenthalt des Besuchers in den USA stellen. Link: US-Visit Broschüre auf Deutsch (PDF)

 

Up

Wie stelle ich einen Antrag für ein B1/B2-Visum?

Hier finden Sie eine Kurzübersicht zur Antragstellung von B-1/B-2 Visa sowie

Bitte informieren Sie sich ausführlich über die einzelnen Visaantragsbestimmungen auf der Webseite der US Embassy ( Link).

 

Vereinbaren Sie einen Visainterviewtermin!

Rufen Sie dazu bitte den Visa-Informationsdienst an:

Live Service:

0900 1-850055

(EUR 1,86/Min).

7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

 

Für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:

+49 (0)9131-772-2270

EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert.

7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

 

Während der Hochsaison (Dezember, Sommerferien) kann es zu längeren Wartezeiten auf Interviewtermine kommen. Vereinbaren Sie Ihre Interviewtermine deshalb so früh wie möglich!

 

In dringenden Fällen können Sie eine Email oder ein Fax an das Konsulat senden:

 

Berlin

Fax: (030) 831- 4926

Email:  ConsBerlin(at)state.gov

 

Frankfurt

Fax: (069) 7535-2277

Email:  FrankfurtSpecialNIV(at)state.gov

 

München

Fax: (089) 280-9998

Email:  ConsMunich(at)state.gov

 

Die folgenden Unterlagen müssen Sie zum Termin bei der Antragstellung im Konsulat mitbringen:

Pass:

Für deutsche und die meisten europäischen Staatsbürger muss der Reisepass nur für die Dauer des U.S. Aufenthaltes gültig sein. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.

 

Antragsformular  DS-160:

Alle Visa-Antragsteller müssen das Formular DS-160 ausfüllen.

 

Nachweis der Rückkehr:

Unterlagen, aus denen der Zweck Ihrer Reise sowie Ihre Absicht, die USA nach einem zeitlich gegrenzten Aufenthalt wieder zu verlassen, hervorgehen.

Es ist immer empfehlenswert, daß ausländische Mitarbeiter, die geschäftlich in die USA reisen, ein englischsprachiges Schreiben ihres Arbeitgebers mit sich führen, in dem der Zweck ihrer Reise sowie ihre Aufgaben in den Vereinigten Staaten erläutert werden. Desweiteren sollte aus diesem Schreiben die Aufenthaltsdauer sowie die Tatsache hervorgehen, daß der entsprechende Mitarbeiter kein Einkommen aus amerikanischen Quellen beziehen wird. Auf Anfragen der Beamten der amerikanischen Einwanderungsbehörde sollte dieses Schreiben immer vorgezeigt werden. Falls der Geschäftsreisende zur Monatge, Wartung oder Reparatur nicht in Amerika gekaufter Maschinen oder Industrieanlagen oder zur Ausbildung von Personal in die USA fährt, sollte er Unterlagen bei sich führen, die diese Tatsache belegen, wie z.B. die Kopie eines Kaufvertrags (im Fall von Montage, Wartung oder Reparatur von in die USA gelieferten Maschinen/Industrieanlagen unbedingt erforderlich), Bestätigungsschreiben des hiesigen Arbeitgebers, das Einladungsschreiben des amerikanischen Kunden.

 

Foto mit speziellen Fotobestimmungen:

ein neueres Farbpassbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;  (siehe: Fotobestimmungen für US-Visa)

 

Visa-Zahlungsbestätigung:

für jeden Antrag eine  Visa-Zahlungsbestätigung über die  Visa-Antragsgebühr.

 

Adressierter, frankierter Rückumschlag:

einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass und Ihre Unterlagen ist (kein Einschreiben);

Für bestimmte Visa sind weitere Informationen notwendig. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der US Embassy ( Link).

 

Up 

Bei welchem Konsulat muss ich mein Visum beantragen?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Visainterview unter Tel: 0900 1-850055, Live Service, (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

  

Sie können Ihren Visatermin in Berlin, München oder Frankfurt vereinbaren. In der Regel wird Ihnen das nächstgelegene Konsulat angeboten, falls Sie keine Wünsche äußern.

 

E-Visa werden ausschließlich in Frankfurt bearbeitet.

Berlin: Clayallee 170, 14195 Berlin:

Berlin bearbeitet Anträge für Nichteinwanderungsvisa - außer K (Verlobten-), E-1- (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa.

 

Frankfurt: Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main:

Frankfurt akzeptiert alle Anträge für Nichteinwanderungsvisa. Außerdem bearbeitet Frankfurt alle Anträge auf Einwanderungsvisa und K (Verlobten-) Visa (beide Kategorien nur mit Termin), E-1 (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa für Personen in ganz Deutschland.

 

München: Königinstraße 5, 80539 München:

Das Generalkonsulat München bearbeitet Anträge für Nichteinwanderungsvisa, außer K (Verlobten-), E-1- (Handels-) und E-2 (Investoren-) Visa.

 

Up

Wie stelle ich einen Antrag für ein E-1/E-2 Visum?

Der Antrag für ein E-Visum erfolgt ausschließlich im U.S. Konsulat Frankfurt/M. Hier finden Sie

 

Damit der Angestellte das E-Visum erhält, muss die Firma sich vorerst für den E Status qualifizieren: 

  • Firmen, die erstmalig den E-1 oder E-2 Status beantragen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und ihren Status erneuern möchten, müssen ihre Unterlagen vorab im Konsulat einreichen. Nach Durchsicht ihrer Unterlagen setzt sich das Konsulat mit der Firma in Verbindung, um einen Interviewtermin zu vereinbaren.

 

Unternehmen, die sich erst für den E-Status qualifizieren müssen, finden detaillierte Informationen und die entsprechenden Antragsforulare auf der Webseite der US Embassy.

  • Firmen, die sich bereits für den E-1 oder E-2 Visumsstatus im Amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt qualifiziert haben und mehr als 25 Mitarbeiter in den USA beschäftigen, werden gebeten, einen Termin mit dem Visa Informationsdienst zu vereinbaren, ohne ihre Unterlagen vorab einzureichen.

 

Hier finden Sie eine Kurzübersicht zur Visaantragstellung. Bitte informieren Sie sich ausführlich über die einzelnen Visaantragsbestimmungen auf der Webseite der US Embassy ( Link).

 

Vereinbaren Sie einen Visainterviewtermin!

Rufen Sie dazu bitte den Visa-Informationsdienst an:

Live Service:

0900 1-850055 (EUR 1.86/Min). 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

Für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:

+49 (0)9131-772-2270, EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert. 7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

 

Während der Hochsaison (Dezember, Sommerferien) kann es zu längeren Wartezeiten auf Interviewtermine kommen. Vereinbaren Sie Ihre Interviewtermine deshalb so früh wie möglich!

 

In dringenden Fällen können Sie eine Email oder ein Fax an das Konsulat senden: 

Frankfurt am Main:

Fax: (069) 7535-2277, Email:  FrankfurtSpecialNIV(at)state.gov

 

Die folgenden Unterlagen müssen Sie zum Termin bei der Antragstellung im Konsulat mitbringen:

 

Pass:

Für deutsche und die meisten europäischen Staatsbürger muss der Reisepass nur für die Dauer des U.S. Aufenthaltes gültig sein. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.

 

Antragsformular  DS-160:

Alle Visa-Antragsteller müssen das Formular DS-160 ausfüllen.

 

Foto mit speziellen Fotobestimmungen:

ein neueres Farbpassbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;  (siehe: Fotobestimmungen für US-Visa).

 

Visa-Zahlungsbestätigung:

für jeden Antrag eine  Visa-Zahlungsbestätigung über die  Visa-Antragsgebühr.

 

Adressierter, frankierter Rückumschlag:

einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass und Ihre Unterlagen ist (kein Einschreiben).

 

Tips für Antragsteller auf ein E-1 oder E-2 Visum:

  • Immer eine vollständige Beschreibung der Qualifikationen des Antragstellers geben, auch wenn diese Qualifikationen für dessen Auftrag in den Vereinigten Staaten nicht erforderlich sind. Sehr wahrscheinlich müssen Fragen in Bezug auf Ausbildung sowie weitere Lehrgänge beantwortet werden (z.B. Meister-Titel).
  • Zur erstmailigen Beantragung von E-1 und E-2 Visa muss der Antragsteller die deutsche Inhaberschaft und/oder Kontrolle über eine US -Tochterfirma (d.h. mindestens 50% der Anteile befinden sich in der Hand deutscher Gesellschafter oder Investoren) bzw. Niederlassung nachweisen, z.B. durch Kopiervorlagen von Aktienzertifikaten oder ähnlichem Beweismaterial. Die Inhaberschaft und/oder Kontrolle über die US‑Gesellschaft kann auch z.B. belegt werden durch:

 

- die Gründungsurkunde (Certificate oder Articles of Incorporation),

- Gründungs- oder Organisationsbeschlüsse

 

  • Es ist immer hilfreich, weitere Angaben zur US-Gesellschaft beizufügen, z.B. Jahresberichte, Bilanzen, Firmenbroschüren und Auszüge aus der Homepage des Unternehmens.
  • Bei größeren Unternehmen ist es vorteilhaft, ein Firmenorganigramm vorzulegen.
  • Angaben zu US -Kunden sowie ggf. zu den US -Produkten des Unternehmens sind ebenfalls hilfreich.
  • Firmen, die bereits seit mehreren Jahren den Treaty Trader/Treaty Investor Status beim Amerikanischen Konsulat besitzen, ist anzuraten, nach fünf Jahren ein Certificate of Good Standing mit dem Visumsantrag einzureichen. Dieses Dokument dient als Nachweis, daß die US Gesellschaft noch besteht ("active") ist, und kann für einen geringen Betrag beim jeweiligen Secretary of State angefordert werden.

 

Up

Wie stelle ich einen Antrag für ein L-Visum?

Hier finden Sie

 

Bevor ein Antrag für ein L Visum im Konsulat in Deutschland gestellt wird, muss der Arbeitgeber der zu versetzenden Person in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung einreichen. Sobald Sie die Bestätigung dieser Genehmigung erhalten, können Sie Ihren Visumantrag stellen.

 

Petitionen: 

Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, "Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus", von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 ("Notice of Action/Approval") vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.

 

Der Antrag für ein L-Visum erfolgt im U.S. Konsulat (Link).

 

Hier finden Sie eine Kurzübersicht zur Visaantragstellung.

Bitte informieren Sie sich ausführlich über die einzelnen Visaantragsbestimmungen auf der Webseite der US Embassy ( Link).

 

Vereinbaren Sie einen Visainterviewtermin!

 

Rufen Sie dazu bitte den Visa-Informationsdienst an:

Live Service:

0900 1-850055

(EUR 1.86/Min).

7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

 

Für Antragsteller außerhalb Deutschlands und für Anrufer, die 0900 Nummern nicht erreichen können:

+49 (0)9131-772-2270

EUR 15 pro Anruf, Zahlung erfolgt per Kreditkarte, MasterCard und Visa werden akzeptiert.

7 - 20 Uhr, Montag - Freitag.

 

Während der Hochsaison (Dezember, Sommerferien) kann es zu längeren Wartezeiten auf Interviewtermine kommen. Vereinbaren Sie Ihre Interviewtermine deshalb so früh wie möglich!

 

In dringenden Fällen können Sie eine Email oder ein Fax an das Konsulat senden:

Berlin

Fax: (030) 831- 4926

Email: ConsBerlin@state.gov

Frankfurt

Fax: (069) 7535-2277

Email: FrankfurtSpecialNIV@state.gov

 

Die folgenden Unterlagen müssen Sie zum Termin bei der Antragstellung im Konsulat mitbringen:

 

Pass:

Für deutsche und die meisten europäischen Staatsbürger muss der Reisepass nur für die Dauer des U.S. Aufenthaltes gültig sein. Bei Staatsbürgern bestimmter anderer Länder muss der Pass bei Ausreise aus den USA noch sechs Monate gültig sein.

 

Antragsformular  DS-160:

Alle Visa-Antragsteller müssen das Formular DS-160 ausfüllen.

 

Das Originalformblatt I-797 ("Notice of Action/Approval")

Foto mit speziellen Fotobestimmungen:

ein neueres Farbpassbild für jeden Antragsteller, egal welchen Alters;  (siehe: Fotobestimmungen für US-Visa)

 

Visa-Zahlungsbestätigung:

für jeden Antrag eine  Visa-Zahlungsbestätigung über die  Visa-Antragsgebühr.

 

Adressierter, frankierter Rückumschlag:

einen adressierten, frankierten (bitte nur Briefmarken in EURO!) Rückumschlag, der groß genug für den Pass und Ihre Unterlagen ist (kein Einschreiben);

 

Ehepartner:

Für jedes mitreisende Familienmitglied muss ein gesonderter Visumsantrag eingereicht werden.

 

Tips für Antragsteller auf ein L-Visum:

  • Immer eine vollständige Beschreibung der technischen Qualifikationen des Antragstellers geben, auch wenn diese Qualifikationen für dessen Auftrag in den Vereinigten Staaten nicht erforderlich sind. Sehr wahrscheinlich müssen Fragen in Bezug auf Ausbildung sowie weitere Lehrgänge beantwortet werden (z.B. Meister-Titel).
  • Der Antragsteller muss die deutsche Inhaberschaft und/oder Kontrolle über eine US -Tochterfirma (d.h. mindestens 50% der Anteile befinden sich in der Hand deutscher Gesellschafter oder Investoren) bzw. Niederlassung nachweisen, z.B. durch Kopiern von Aktienzertifikaten oder ähnlichem Beweismaterial. Die Inhaberschaft und/oder Kontrolle über die US-Gesellschaft kann auch z.B. belegt werden durch:
    • die Gründungsurkunde (Certificate oder Articles of Incorporation),
    • Gründungs- oder Organisationsbeschlüsse
  • Es ist immer hilfreich, weitere Angaben zur US-Gesellschaft beizufügen, z.B. Jahresberichte, Bilanzen, Firmenbroschüren und Auszüge aus der Homepage des Unternehmens.
  • Bei größeren Unternehmen ist es vorteilhaft, ein Firmenorganigramm vorzulegen.
  • Angaben zu US-Kunden sowie ggf. zu den US -Produkten des Unternehmens sind ebenfalls hilfreich.

 

Up

Welche Zeit muss ich für Visaantragsverfahren einplanen?

Die U.S. Konsulate in Deutschland stellen täglich eine grosse Anzahl von Visa aus. Bitte haben Sie deshalb Verständnis für Wartezeiten.

Wenn Sie Ihren Termin im Konsulat telefonisch beantragen, erhalten Sie in ca. 2-3 Wochen einen Interviewtermin. Besonders in den Sommermonaten wird eine frühzeitige Planung empfohlen, da die Konsulate dann besonders viele Visaanträge (Studentenvisa) bearbeiten.

Für einen regulären Interviewtermin im Konsulat sollten Sie 3 bis 4 Stunden einplanen und zur Sicherheit keine Meetings planen.

Ein Besuchervisum erhalten Sie nach Ihrem Termin  in der Regel nach ca. 1 Woche. Bitte bringen Sie einen frankierten Briefumschlag mit ins Konsulat. Ihr Pass wird dann mit regulärer Post zu Ihnen gesandt.

Die Bearbeitung von L- und E- Visa nimmt z.Zt. etwa 2 Wochen in Anspruch, die erstmalige Beantragung von E-Visa dauert länger.

Die derzeitigen Wartezeiten finden Sie bitte auch unter folgendem  Link.

 

Up

Was ist bei dem Interviewtermin in US-Konsulat zu beachten?

Um die Sicherheit aller zu gewährleisten und sicherzustellen, dass durch die Sicherheitsüberprüfungen keine Verspätungen bei den Visainterviews entstehen, dürfen keine elektronischen Geräte, einschliesslich Mobiltelefone, in die Botschaft oder das Konsulat mitgenommen werden. Koffer und größere Gepäckstücke sind ebenfalls nicht erlaubt. Das Sicherheitspersonal kann keine Gegenstände für Antragsteller aufbewahren und konfisziert alle Waffen. Wir empfehlen daher, dass Sie nur die Unterlagen für den Visaantrag bei sich führen und sonstige persönliche Gegenstände anderweitig verwahren. Es sollten nur Dokumente, die für den Visaantrag notwendig sind, von den Antragstellern mitgebracht werden. Ihre Kooperation wird helfen, für die Sicherheit aller zu sorgen und hilft, Sie rechtzeitig zu Ihrem Interview empfangen zu können.

Betrifft Antragsteller, die ihr Visum in Berlin beantragen: Visa-Antragsteller müssen alle Unterlagen in einer offenen, durchsichtigen Plastikmappe (z.B. Klarsichthülle) mitbringen. Unterlagen in verschlossenen oder undurchsichtigen Umschlägen oder Mappen dürfen nicht mit in die Konsularabteilung gebracht werden.

PDF US-Konsulat Ffm - Sicherheitshinweise

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