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U.S. Business Visa

Bei den hier aufgeführten Visaarten handelt es sich um die wichtigsten Geschäftsvisa für den vorübergehenden Aufenthalt in den USA. Weitere Geschäftsvisa sowie andere Visaarten finden Sie auf der Webseite der US Botschaft ( Link) oder beim US Konsulat.

  • Ab September 2010: ESTA-Gebühr
  • Überblick: ESTA (Electronic System for Travel Authorization)

(Bitte loggen Sie sich ein, damit Sie die weiterführenden Links sehen können.) 

Visa Waiver

Geschäftsreisen ohne Visum bis zu 90 Tagen – Visa Waiver Program

Ohne Visum können deutsche Staatsbürger bzw. Staatsangehörige der 27 am Programm beteiligten Länder im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) in die USA einreisen, wenn sie:

  • sich nicht länger als 90 Tage in den USA aufhalten,
  • als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen möchten
  • nicht vorhaben, eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt
  • im Besitz eines Rückflug- oder eines weiterführenden Tickets sind (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexico oder der Karibik enden),
  • in die USA mit einem Transportunternehmen einreisen, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Wenn Ihr Transportunternehmen nicht dem Programm für visafreies Reisen angeschlossen ist, benötigen Sie ein Visum. Dies gilt auch für die Einreise mit einem privaten Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine.

 

Als Reisende/r unter dem Visa Waiver Program dürfen Sie nicht arbeiten, ob bezahlt oder unbezahlt. Es ist aber möglich gewisse Geschäftstätigkeiten oder "commercial transactions" durchzuführen, die NICHT mit einem "gainful employment" in den USA verbunden sind (weitere Informationen).

 

Bei der Einreise muss ein gültiger maschinenlesbarer Reisepass vorgelegt werden. Bei deutschen Staatsbürgern muss der Reisepass mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein.

 

Maschinenlesbare Reisepässe

Seit dem 26. Juni 2005 muss ein bordeaux-farbener maschinenlesbarer Reisepass (Europapass) vorgelegt werden. Vorläufige maschinenlesbare Reisepässe werden NICHT akzeptiert. Familien, die unter dem Visa-Waiver-Programm in die USA einreisen, benötigen für jede einzelne Person, einschließlich Babys und Kleinkinder, einen eigenen Pass.

 

Biometrische Reisepässe

Am Visa-Waiver-Programm (VWP) teilnehmende Länder mußten bis zum 26. Oktober 2005 in der Lage sein, Pässe mit digitalen Fotos auszustellen. Vor dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte gültige Pässe, die kein digitales Foto enthalten, werden von Reisenden im Rahmen des Visa-Waiver-Programms weiterhin akzeptiert, vorausgesetzt, es handelt sich um maschinenlesbare Pässe. Nach dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte Pässe müssen ein digitales Foto enthalten.

 

Beispiele erlaubter Tätigkeiten in den USA für Visa Waiver- oder B-1-Reisende sind:

  • Vertragsverhandlungen
  • Beratung mit Geschäftspartnern
  • Teilnahme an Gerichtsprozessen/Rechtsstreitigkeiten
  • Teilnahme an Geschäftstagungen, Messen und anderen Ausstellungen
  • unabhängige Forschungen
  • Teilnahme an "Board Meetings" in den USA

 

Weitere erlaubte Tätigkeit (sehr wichtig):

Errichtung, Bedienung oder Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen, die außerhalb der Vereinigten Staaten gekauft wurden, oder Ausbildung von Personal in den USA.

 

Dieser Status kann verwendet werden, um Auszubildende (Trainees) im Rahmen eines Ausbildungsprogramms in die Vereinigten Staaten zu entsenden.
Bedingung:

  • ausschließlich für die Beobachtung und Informationssammlung
  • keine "hands-on work"

 

Einschränkungen:

Mitarbeiter, die auf diesem Wege in die USA reisen, sollten unter die Aufsicht des deutschen Arbeitgebers fallen und keinesfalls Einkommen aus amerikanischen Quellen beziehen.

  

Eine Zusammenfassung der Paß-Richtlinen von Konsulat finden Sie hier (pdf).

 

Alle wichtigen Informationen für Reisende mit dem Visa Waiver Program (US Embassy)

 

B-1/B-2

B-1/B-2 Visa – Geschäfts – und Besuchervisum

Das "B" Besuchervisum ist ein Nichteinwanderungsvisum für Personen, die zu geschäftlichen Zwecken (B-1) oder zu privaten Zwecken (B-2) für einen vorübergehenden Aufenthalt mehr als 90 Tage in die USA einreisen wollen. Es ist KEIN Arbeitsvisum, ermöglicht aber gewisse Geschäftstätigkeiten oder "commercial transactions" durchzuführen, die NICHT mit einem "gainful employment" in den USA verbunden sind (weitere Informationen).

 

Aufenthaltsdauer:

Die maximale Aufenthaltsdauer in den USA beträgt 180 Tage.
(Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise vom Einwanderungsbeamten festgelegt, deshalb sollten Sie bei der Einreise die geplante Zeit für Ihren Aufenthalt nicht zu knapp angeben. Geben Sie eine zusätzliche Sicherheit an.)

 

Bei sehr häufigen Geschäftreisen in die USA empfiehlt es sich evtl., ein B-1 Visum zu beantragen, auch wenn die Geschäftsreisen jeweils weniger als 90 Tage betragen und im Einzelfall die Einreise mit dem WVP ausreichen würde.

Antragstellung:

Wie stelle ich einen Antrag für ein B1/B2-Visum? (Link)

 

Begleitschreiben mit Erläuterungen:

Es ist immer empfehlenswert, daß ausländische Mitarbeiter, die geschäftlich in die USA reisen, ein englischsprachiges Schreiben ihres Arbeitgebers mit sich führen, in dem der Zweck ihrer Reise sowie ihre Aufgaben in den Vereinigten Staaten erläutert werden. Desweiteren sollte aus diesem Schreiben die Aufenthaltsdauer sowie die Tatsache hervorgehen, daß der entsprechende Mitarbeiter kein Einkommen aus amerikanischen Quellen beziehen wird. Auf Anfragen der Beamten der amerikanischen Einwanderungsbehörde sollte dieses Schreiben immer vorgezeigt werden. Falls der Geschäftsreisende zur Montage, Wartung oder Reparatur nicht in Amerika gekaufter Maschinen oder Industrieanlagen oder zur Ausbildung von Personal in die USA fährt, sollte er Unterlagen bei sich führen, die diese Tatsache belegen, wie z.B. die Kopie eines Kaufvertrags (im Fall von Montage, Wartung oder Reparatur von in die USA gelieferten Maschinen/Industrieanlagen unbedingt erforderlich), Bestätigungsschreiben des hiesigen Arbeitgebers, das Einladungsschreiben des amerikanischen Kunden.

  

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Antragsteller sollten erwarten, mehrere Stunden für den Interviewtermin aufwenden zu müssen. Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen.

US Business Visa

  

E-1/E-2

E-1/E-2 Visa – Handels- oder Investorenvisum

Das "Handelsvisum" (E1) ist für Personen vorgesehen, die für eine begrenzte Zeit in die USA einreisen möchten, um umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem eigenen Land zu betreiben. Der Begriff "Handel" umfaßt dabei nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen und Technologie.

 

Das "Investorenvisum" (E2) ist für Personen vorgesehen, die für eine begrenzte Zeit in die USA einreisen wollen, um ein Unternehmen zu gründen oder zu leiten, in das sie beträchtliches Kapital investiert haben. 

 

Voraussetzung ist, dass die US Tochterfirma zu mindestens 50% unter deutscher Kontrolle/Inhaberschaft ist. Die Person, die das Visum beantragt, sollte eine Führungsposition innehaben oder über für das Unternehmen wichtiges Fachwissen verfügen.

 

 

Aufenthaltsdauer:

  • E Visa werden für einen Zeitraum von 5 Jahren vergeben und können um jeweils 5 Jahre beliebig oft verlängert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Bei der Einreise erhält der Visum Inhaber vorerst eine Aufenthaltsgenehmigung von 24 Monaten, die nach Ablauf um weitere 24 Monate verlängert werden muss, falls die Tätigkeit fortgesetzt wird.

Ehepartner:

  • Ehegatten und minderjährige Kinder, die den Inhaber des E-1 oder E-2 Visums begleiten, können ebenfalls ein E-Visum erhalten. Ehepartner (jedoch nicht die Kinder) eines E-1 Visum Inhabers sind berechtigt, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, die nach der Einreise in die USA beantragt werden muss.
  • Auch Ehepartner und Kinder mit E Visum müssen Ihre Aufenthaltsgenehmigung von 24 Monaten nach Ablauf um weitere 24 Monate verlängern lassen.

Antragstellung:

 

Der Antrag für ein E-Visum erfolgt im US Konsulat Frankfurt/M.

Wie stelle ich einen Antrag für ein E-1/E-2 Visum (Link)?

Bitte finden Sie in der Anlage das "E Visa Package" vom Konsulat (PDF PDF).

 

Damit der Angestellte das E-Visum erhält, muss die Firma sich zuerst für den E Status qualifizieren: 

  • Firmen, die erstmalig den E-1 oder E-2 Status beantragen oder weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigen und ihren Status erneuern möchten, müssen ihre Unterlagen vorab im Konsulat einreichen. Nach Durchsicht ihrer Unterlagen setzt sich das Konsulat mit der Firma in Verbindung, um einen Interviewtermin zu vereinbaren.
  • Firmen, die sich bereits für den E-1 oder E-2 Visumsstatus im Amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt qualifiziert haben und mehr als 25 Mitarbeiter in den USA beschäftigen, werden gebeten, einen Termin mit dem Visa Informationsdienst zu vereinbaren, ohne ihre Unterlagen vorab einzureichen.

 

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Antragsteller sollten erwarten, mehrere Stunden für den Interviewtermin aufwenden zu müssen. Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen.

 

L-1

L-1 Visum – Firmeninterne Versetzungen

Das L-1-Visum ist für die firmeninterne Versetzungen von Personal vorgesehen. Es handelt sich um ein Arbeitsvisum für eine vorübergehende Beschäftigung in den USA.

 

Voraussetzung ist, dass die US Tochterfirma zu mindestens 50% unter deutscher Kontrolle/Inhaberschaft ist. Die Person, die das Visum bentragt, sollte eine Führungsposition innehaben oder über für das Unternehmen wichtiges Fachwissen verfügen.

L-1A Visa sind für Manager und leitende Angestellte

L-1B Visa für spezialisierte Fachkräfte

 

Die zu versetzende Arbeitskraft muss 

  • innerhalb der drei vorangegangenen Jahre ein Jahr ständig bei diesem Arbeitgeber im Ausland (außerhalb der USA) beschäftigt gewesen sein und 
  • bei einer Filiale, der Muttergesellschaft, einem angeschlossenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft desselben Arbeitgebers in den USA in einer Managerfunktion, als leitender Angestellter oder spezialisierte Fachkraft tätig werden.

 

Aufenthaltsdauer:

  • L-1A und L-1B Visa werden für einen Zeitraum von 3 Jahren vergeben und können  danach jeweils um 2 Jahre verlängert werden.
  • Der mögliche Gesamtaufenthalt bei L-1A Visa beträgt 7 Jahre, bei L-1B Visa 5 Jahre
  • Um nach Ablauf des Gesamtaufenthalts ein neues L Visum beantragen zu können, muss die Arbeitskraft die USA für ein Jahr verlassen

 

Ehepartner:

  • Ehepartner und Kinder, die ebenfalls einreisen möchten, müssen einen gesonderten Visumantrag einreichen
  • Ehepartner können außerdem eine Arbeitserlaubnis beantragen, die sie beim Department of Homeland Security (DHS) einreichen müssen, nachdem sie in die USA eingereist sind

 

Antragstellung:

Der Antrag für ein L-Visum erfolgt im US Konsulat (Link).

Wie stelle ich einen Antrag für ein L Visum (Link)?

 

Bevor ein Antrag für ein L Visum im Konsulat in Deutschland gestellt wird, muss der Arbeitgeber der zu versetzenden Person in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung einreichen. Sobald Sie die Bestätigung dieser Genehmigung erhalten, können Sie Ihren Visumantrag stellen.

 

Petitionen: 

Um als Antragsteller für ein Nichteinwanderungsvisum unter den oben beschriebenen Klassifikationen Berücksichtigung zu finden, muss dem Konsularbeamten das genehmigte Formblatt I-129, "Petition für Arbeitnehmer im Nichteinwanderungsstatus", von der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) oder das Formblatt I-797 ("Notice of Action/Approval") vorliegen. Eine solche Petition muss von dem zukünftigen Arbeitgeber oder Agenten des Antragstellers in den USA eingereicht werden. Das genehmigte Formblatt I-797 bekommt der Antragsteller von seinem Arbeitgeber dann aus den USA zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigung einer solchen Petition an sich keine Garantie für die Ausstellung eines Visums darstellt, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller gewisse Bestimmungen des Gesetzes über Einwanderung und Staatsbürgerschaft nicht erfüllt.

 

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungszeit beträgt z.Zt. etwa 2 Wochen.

Antragsteller sollten erwarten, mehrere Stunden für den Interviewtermin aufwenden zu müssen. Im Falle eines positiven Bescheids wird Ihnen Ihr Reisepass mit dem darin befindlichen Visum auf dem Postweg - nicht als Einschreiben - zugesandt. Daher sollten Sie einen adressierten, frankierten Rückumschlag mitbringen.

 

 

FAQs

FAQs

 

 

News

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Electronic System for Travel Authorization

International travelers who are seeking to travel to the United States under the Visa Waiver Program are subject to enhanced security requirements. All eligible travelers who wish to travel under the Visa Waiver Program must apply for authorization no later than 72 hours in advance of their trip.

Update: Starting on Sept. 8, 2010, there will be a fee of $14 to apply for or renew an ESTA. Please click PDF here for more.

Find information about ESTA from the US Embassy  here.

The electronic application is available  here.

Visa news and updates have been provided with support from Ellen von Geyso, P.A. www.vongeyso.com.

Contact

Contact

Dorothée Averwald
Assistant to the General Manager

T +49 69 929104-21
E  daverwald(at)amcham.de

 

Martha Schneider
Manager, Business Services

T +49 69 929104-52
E  mschneider(at)amcham.de

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CB Richard Ellis GmbH
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