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AmCham Germany has offices in Berlin and Frankfurt. To coordinate regional activities, the federal territory is subdivided into twelve Chapters

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Überblick - "commerce germany"

commerce germany ist das Magazin der American Chamber of Commerce in Germany e.V. (AmCham) und erreicht seine Leser in den Führungsetagen der renommiertesten amerikanischen und deutschen Firmen in Deutschland sowie politische Entscheidungsträger in Deutschland und den USA. Die englischsprachige Zeitschrift wurde 1920 gegründet und zählt heute zu den ältesten Wirtschaftspublikationen Deutschlands.

Lesen Sie commerce germany Online. 

 

Unsere Mediadaten 2010 als pdf-Datei.

Our Media Information 2010 as pdf file 

 

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ACC Verlag & Services GmbH

Die ACC Verlag & Services GmbH ist eine 100prozentige Tochter der AmCham Germany.

Zum Verlagsprogramm gehören sowohl das fünf Mal im Jahr erscheinende Magazin  commerce germany, das Yearbook - welches American German Business Guide und Membership Directory der Handelskammer in einem ist - sowie ein Verzeichnis amerikanischer Tochterunternehmen in Deutschland: US Investments in Germany.

Neben der Herausgabe eigener Publikationen vertreibt der Verlag auf Kommissionsbasis Bücher anderer Institute und Verlage sowohl zu Wirtschaftsthemen wie Steuerrecht und Firmengründung in den USA und Deutschland als auch zu allgemeinen Themen wie Praktika, Visa, und Arbeitserlaubnis.

Neben der Herausgabe von Schriften bietet der Verlag Dienstleistungen im Bereich "Business-to-Business" an, beispielsweise die Planung und Durchführung von Seminaren.

Das komplette Verlags- und Dienstleistungsprogramm kann bei der ACC Verlag & Services GmbH erfragt werden.

 

Kontaktperson:

Patricia Limburg

T +49 69 929104-40

F +49 69 929104-11

E  plimburg(at)amcham.de

 

commerce germany - Die Zeitschrift

Die englischsprachige Zeitschrift commerce germany steht in einer langen Tradition. Sie wurde 1920 unter dem Titel 'Transatlantic Trade' gegründet und zählt heute zu den ältesten noch bestehenden Wirtschaftspublikationen Deutschlands.

Als offizielles Organ der AmCham Germany und gemäß AmCham Germany's Motto "Access Your Global Network" informiert commerce germany seine Leser über wichtige Entwicklungen innerhalb der deutsch-amerikanischen Wirtschaft und fördert globale Wirtschaftsbeziehungen durch Berichte, Fallstudien und Reportagen über Unternehmen und Themen, die die Zukunft des deutsch-amerikanischen Handels beeinflussen.

Aktuelle wirtschaftspolitische Ereignisse, Gesetzgebungen und beispielweise Entwicklungen in den Bereichen Steuern und Visa werden ausführlich dargestellt und kommentiert.

commerce germany informiert seine Leserschaft außerdem über die vielfältigen Aktivitäten und Initiativen der Kammer und ihrer Mitglieder in den Bereichen politisches Lobbying und Networking.

Die Redaktion der Zeitschrift liegt beim F.A.Z.-Institut. Die Berichterstattung ist sachlich und detailliert und wird von Mitgliedern der Kammer und Nicht-Mitgliedern gleichermaßen geschätzt. Die Finanzierung der Publikation erfolgt ausschließlich über Anzeigen.

  

Leserschaftsdaten

Druckauflage: 7.500 · Verbreitete Auflage: 7.000

commerce germany erscheint in Deutschland und ist in englischer Sprache verfasst.

Weltbetriebende treffen mit commerce germany eine einflussreiche, interessierte und international und wirtschaftlich orientierte Zielgruppe. Das Magazin erreicht seine Leser in den Führungsetagen der renommiertesten deutschen und amerikanischen Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Entscheidungsträger politischer Ausschüsse diesseits und jenseits des Atlantiks.

Gemeinsamer Aspekt der Empfänger ist Wirtschaft und Internationalität mit US-deutscher Ausrichtung.

Die Verteilung erfolgt an AmCham Mitglieder überwiegend in Deutschland (95%) und persönlich adressiert.

Weitere Empfänger sind Abonennten, internationale Messen innerhalb von Medienkooperationen, internationale Hotelketten (Executive-Etagen), VIP-Lounges internationaler Fluggesellschaften sowie alle Amerika-Häuser in Deutschland und die Auslandsabteilungen der IHKs in Deutschland.

Die Zeitschrift wird auf den zahlreichen bundesweit stattfindenen Veranstaltungen der AmCham Germany, z.B. auf den regelmäßigen 'Business Luncheons', 'Business After Hours', dem Annual Meeting und weiteren Veranstaltungen ausgelegt und so zusätzlich Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern zugänglich gemacht.

Aufgrund der Weiterentwicklung des Vertriebskonzepts können die gemachten Angaben variieren und müssen daher als Annäherungswerte angesehen werden. Der Titel besitzt einen Leser-Multiplikator von etwa 3,5.

Anzeigen können sowohl in Deutsch als auch in Englisch erscheinen.

Die lange Verweildauer pro Ausgabe sowie der angemessene Anzeigen-Preis erhöhen die Attraktivität des Mediens.

Qualitäts-Faktoren für die Werbeplanung:

  • Entscheidungsträger im Sektor "Business-to-Business", z.B. für den Investitionsgüter- oder Dienstleistungsbereich
  • Meinungsführer in wirtschaftspolitischen Belangen, d.h. ideal als Imageträger im "Corporate-Bereich"
  • Potenzielles Klientel im "Hochpreisproduktbereich" aufgrund von wirtschaftlicher Solvenz

  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Nichterstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
  5. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
  6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort "Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.
  7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen des Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern abgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen
    Möglichkeiten.
  9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß , in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind, soweit es sich nicht um solche für unmittelbare Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften handelt, ausgeschlossen. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
  10. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
  11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, werden Rechnung und Beleg sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen im Rahmen der Zwangsvollstreckung entfällt jeglicher Nachlass. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  14. Kosten für die Anfertigung bestellter Filme und Zeichnungen sowie für vom Aufraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
  15. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
  16. Druckunterlagen werden auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
  17. Ein Anzeigenauftrag kann spätestens zum in den Mediadaten Anzeigenschlusstermin storniert werden. Aufträge, die danach storniert werden, werden gemäß der Auftragsbestätigung abgerechnet.
  18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

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