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18.02.10

Doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland lebende US-Bürger

AmCham Germany setzt sich dafür ein, in der deutschen Wirtschaft tätigen US-Bürgern den Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit zu ermöglichen.

 

Der Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit wird in vielen Deutschland vergleichbaren Staaten akzeptiert. Auch der deutsche Gesetzgeber hat mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz im Jahr 2000 Erleichterungen vor allem für Deutsche geschaffen, eine zweite Staatsangehörigkeit zu erwerben. Während umgekehrt das US-Recht bei der Einbürgerung in USA lebender Deutscher die Doppelstaatsangehörigkeit toleriert, bestehen für US-Bürger in Deutschland lediglich einige eng gefasste Ausnahmetatbestände.

Im Zuge ihres Anliegens, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu fördern und für internationale Investoren attraktiv zu gestalten, setzt sich die Amerikanische Handelskammer in Deutschland (AmCham Germany) deshalb dafür ein, die Rechtslage für in der deutschen Wirtschaft tätige US-Bürger beim Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit zu verbessern.

Lesen Sie mehr über das Thema: "Ein kostbares Dokument", erschienen am 16. Februar 2010 in der WELT, Autor: Katja Ridderbusch).

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